Über uns

Wir sind der Bauspezialist in der Metropolregion Rhein-Neckar. Unser Konzept besticht durch die Auswahl unserer Partner, die kontinuierlich auf höchstem Niveau mit der besten Qualität und zu einem optimalen Preis Ihre Dienstleistung bewerkstelligen. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von Beginn an – bei der Auswahl Ihres Grundstückes oder bei einzelnen Bauphasen. Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Immobilienbranche helfen wir Ihnen gerne bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Ob eine Wohnung, ein freistehendes Einfamilienhaus oder eine Kapitalanlage – wir bieten Ihnen immer den besten Service auf höchstem Niveau.

Machen Sie sich selbst ein Bild und kontaktieren Sie uns noch heute.

Projekte

Neubau REH in Reilingen

Neubau EFH in Mannheim

Neubau REH in Plankstadt

NEWS

Aktuelle Neuigkeiten zur Energieeinsparverordnung EnEV2014

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die novellierte EnEV2014. Die bisherige Regelung wird mit der Neuerung in Zweck und Anwendung erweitert. Insbesondere geht es darum, im Gebäudebereich Energie einzusparen, die energiepolitischen Ziele des Bundes zu verfolgen, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und einen nahezu klimaneutralen Bestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Das heißt: Die Bundesregierung hat die Klimaneutralität im Fokus und verschärft mit der EnEV2014 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Gelingen soll das durch die Einsparung von Energie in Gebäuden sowohl beim Heizen, Kühlen, beim Wasser erwärmen, beim Beleuchten und beim Lüften. Deshalb sollten sich nicht nur Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen, sondern auch Eigentümer von Gebäuden mit der neuen Gesetzeslage vertraut machen.

Neubauten

Für Neubauten gelten ab 1.1.2016 höhere energetische Anforderungen. Der Wert des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs (= Wert für die Energieeffizienz) wird um 25 Prozent gesenkt. Für den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten (= Wärmedämmung der Gebäudehülle) gilt eine Senkung von 25 Prozent. Diese Maßnahmen sind als Zwischenschritt zum EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard zu sehen. Die konkreten Vorgaben werden bis Ende 2016, für Behördengebäude bis Ende 2018, für alle Neubauten festgelegt. Hinsichtlich des Einbaus einer Kühlanlage in einen Neubau müssen nun auch bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz im Sommer berücksichtigt werden. Die Investitionen sollen sich aber am zu erwartenden Nutzen orientieren.

Altbauten

Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut worden sind, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Bisher betraf es die Kessel, die vor 1978 eingebaut worden waren. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Diese haben einen besonders hohen Wirkungsgrad und sind von der Austauschpflicht befreit. Alle nach dem 1.1.1985 eingebauten Heizungsanlagen müssen nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden. Das gilt dann nicht, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses ab dem 1.2.2002 mindestens eine Wohnung im Gebäude selbst genutzt hat. Bei einem späteren Eigentümerwechsel besteht die Austauschpflicht dann wieder und zwar innerhalb einer Frist von zwei Jahren. Auch die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz wurden erweitert. Oberste Geschossdecken müssen bis spätestens Ende 2015 gedämmt sein. Das betrifft Decken beheizter Räume, die direkt an ein nicht beheiztes Dachgeschoss angrenzen. Es soll hier allerdings auch ausreichen, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist. Ausnahmen gelten hier ebenfalls für selbst genutzte Wohnungen des Eigentümers.

Energieausweis

Für Immobilienanzeigen, insbesondere für den Verkauf und die Vermietung, gilt die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte. Das soll Interessenten künftig mehr Transparenz über die Energiewerte der Immobilie geben. Die wichtigsten energetischen Angaben aus dem Energieausweis stehen bereits in der Anzeige, so etwa die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) des Gebäudes. Von dieser Pflicht sind nur neue Energieausweise betroffen, die nach Inkrafttreten des EnEV2014 ausgestellt wurden.

Verkauf

Verkäufer oder Vermieter müssen den Energieausweis nun bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Vertragsschluss erhält der Käufer/Mieter den Ausweis, ausreichend ist eine Kopie. Das Vernachlässigen dieser Pflicht kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Die Aushangpflichten für den Energieausweis werden ausgeweitet – dem Gebäude wird jetzt eine genaue Energieeffizienzklasse zugewiesen. Klasse A+ zeugt vom niedrigsten Energiebedarf. Es ist der beste zu erreichende Wert. Die Klasse H stellt einen sehr hohen Energiebedarf dar. Die bislang geltende Effizienzeinteilung von grün bis rot bleibt erhalten. Für die Weitergeltung eines alten Energieausweises sind die Landesministerien zuständig und Ansprechpartner. In den Händen der Länder liegt die Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und für die Dokumentation zur Inspektion von Klimaanlagen.

Seit 2010 gestalten wir die Zukunft mit.

Partner

OBEN

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung